Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwertes

Fahrzeugbewertung

Beim Verkauf eines Fahrzeugs kann eine Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen sehr hilfreich sein. Genauso, falls ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnommen, an Mitarbeiter verkauft wird oder im Erbschafts-, Insolvenz- oder Scheidungsfall.

Wir ermitteln den angemessenen Preis und stellen eine Werturkunde aus. Und das nicht nur für Pkw, sondern auch für Motorräder, Nutzfahrzeuge, Anhänger, Busse, Baumaschinen, Spezialfahrzeuge, Wohnwagen, Reisemobile, Motorsportfahrzeuge und alles, was Räder hat.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, erhalten Sie ergänzend dazu einen Zustandsbericht, in dem eventuelle Mängel genau beschrieben werden – damit es nachträglich keine Diskussionen über den Zustand des Fahrzeuges zum Verkaufszeitpunkt gibt. So lassen sich auch viele Streitigkeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung vermeiden.

 

Leasinggutachten

Nach Ablauf eines Leasingvertrags gibt es manchmal Meinungsverschiedenheiten über den Restwert eines Gebrauchtwagens.

Häufiger Streitpunkt ist dabei die Frage, ob es sich bei eventuell vorhandenen Mängeln um Spuren normalen Gebrauchs oder um reparaturbedürftige Schäden handelt. Oder ob die zur Beseitigung erforderlichen Kosten voll oder anteilig auf den Wert anzurechnen sind.

Ein neutrales Gutachten kann hier zur Klärung beitragen und bei den Verhandlungen mit der Leasinggesellschaft eine neutrale Basis bilden. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall – sprechen Sie mit einem unserer erfahrenen Sachverständigen!